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   VG Schleswig, 08.08.2022 - 12 B 27/22   

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VG Schleswig, 08.08.2022 - 12 B 27/22 (https://dejure.org/2022,20945)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08.08.2022 - 12 B 27/22 (https://dejure.org/2022,20945)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08. August 2022 - 12 B 27/22 (https://dejure.org/2022,20945)
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  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Schleswig, 08.08.2022 - 12 B 27/22
    Es ist anerkannt, dass bei Auswahlentscheidungen auch hierauf maßgeblich abgestellt werden darf (BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 -, juris Rn. 20; OVG NRW, Beschluss vom 24.07.2006 - 6 B 807/06 -, juris Rn. 29).

    Dem Hilfskriterium der Schwerbehinderung darf aber erst dann Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich anhand leistungsbezogener Kriterien kein Vorsprung eines Bewerbers ergibt (BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 -, juris Rn. 20).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2006 - 6 B 807/06

    Beamtenrecht - Konkurrentenstreit - Auswahlentscheidung - Hilfskriterien -

    Auszug aus VG Schleswig, 08.08.2022 - 12 B 27/22
    Darüber hinaus bleibt es dem Dienstherrn unbenommen bei gleicher Eignung auf Hilfskriterien wie die Schwerbehinderung oder die Frauenförderung zurückzugreifen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.07.2006 - 6 B 807/06 -, juris Rn.15).

    Es ist anerkannt, dass bei Auswahlentscheidungen auch hierauf maßgeblich abgestellt werden darf (BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 -, juris Rn. 20; OVG NRW, Beschluss vom 24.07.2006 - 6 B 807/06 -, juris Rn. 29).

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus VG Schleswig, 08.08.2022 - 12 B 27/22
    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 58, Kammerbeschlüsse vom 14.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 12 und vom 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris Rn. 79).

    Gerade dann kommt den Einzelaussagen nach dem Sinn und Zweck der dienstlichen Beurteilungen, über Leistung und Eignung der Beamten ein differenziertes Bild zu geben, besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 32, Kammerbeschluss vom 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris Rn. 76).

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VG Schleswig, 08.08.2022 - 12 B 27/22
    Dem Grundsatz der Bestenauslese entspricht es dabei, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen und als vorrangiges Auswahlkriterium auf die aktuellen dienstlichen Beurteilungen abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, juris Rn. 12; BVerfG, Beschluss vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 12).

    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 58, Kammerbeschlüsse vom 14.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 12 und vom 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris Rn. 79).

  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

    Auszug aus VG Schleswig, 08.08.2022 - 12 B 27/22
    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 58, Kammerbeschlüsse vom 14.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 12 und vom 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris Rn. 79).

    Gerade dann kommt den Einzelaussagen nach dem Sinn und Zweck der dienstlichen Beurteilungen, über Leistung und Eignung der Beamten ein differenziertes Bild zu geben, besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 32, Kammerbeschluss vom 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris Rn. 76).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2019 - 2 MB 22/18

    Beförderungskonkurrenz zwischen Beamten unterschiedlicher Statusämter

    Auszug aus VG Schleswig, 08.08.2022 - 12 B 27/22
    Erst wenn die Bewerber aufgrund ihrer dienstlichen Beurteilungen als im Wesentlichen gleich geeignet einzustufen sind, ist ein Rückgriff auf das leistungsbezogene Erkenntnismittel eines sogenannten strukturierten Auswahlgesprächs zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.04.2010 - 1 WB 39.09 -, juris, Rn. 39; OVG Schleswig, Beschluss vom 27.02.2019 - 2 MB 22/18 -, juris Rn. 21).

    Vielmehr hängt das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilung von den Umständen des Einzelfalls ab (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16 -, juris Rn. 21; OVG Schleswig, Beschluss vom 27.02.2019 - 2 MB 22/18 -, juris Rn. 6).

  • BVerfG, 18.01.2012 - 2 BvR 133/10

    Zur Privatisierung des Maßregelvollzugs: Regelung der Anordnung von

    Auszug aus VG Schleswig, 08.08.2022 - 12 B 27/22
    Unabhängig von der Frage, ob hier "besondere Gründe" i.S.d. § 132 Abs. 1 Satz 2 LStVollzG oder ein Ausnahmefall im Rahmen des Art. 33 Abs. 4 GG vorliegen, dient der Funktionsvorbehalt aus Art. 33 Abs. 4 GG nicht dem Schutz des Beamten, sondern dem Schutz des von hoheitlicher Aufgabenwahrnehmung in seinen Grundrechten betroffenen Bürgers (BVerfG, Urteil vom 18.01.2012 - 2 BvR 133/10 -, juris Rn. 126).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Schleswig, 08.08.2022 - 12 B 27/22
    Dem Grundsatz der Bestenauslese entspricht es dabei, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen und als vorrangiges Auswahlkriterium auf die aktuellen dienstlichen Beurteilungen abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, juris Rn. 12; BVerfG, Beschluss vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

    Auszug aus VG Schleswig, 08.08.2022 - 12 B 27/22
    Darüber hinaus ist die Beamten- oder Angestellteneigenschaft auch unter dem Blickwinkel des Art. 33 Abs. 4 GG grundsätzlich kein Gesichtspunkt, der unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betrifft (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

    Auszug aus VG Schleswig, 08.08.2022 - 12 B 27/22
    Erst wenn die Bewerber aufgrund ihrer dienstlichen Beurteilungen als im Wesentlichen gleich geeignet einzustufen sind, ist ein Rückgriff auf das leistungsbezogene Erkenntnismittel eines sogenannten strukturierten Auswahlgesprächs zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.04.2010 - 1 WB 39.09 -, juris, Rn. 39; OVG Schleswig, Beschluss vom 27.02.2019 - 2 MB 22/18 -, juris Rn. 21).
  • BVerfG, 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle eines

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • VGH Hessen, 30.03.2022 - 1 B 308/21

    Bestenauslese bei Bewerbung eines vom normalen Dienst freigestellten Beamten

  • VGH Hessen, 26.11.2008 - 1 B 1870/08

    Beamtenauswahl; Konkurrenz mit angestelltem Bewerber; probeweise Übertragung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 10 S 38.16

    Konkurrentenstreit um das neu geschaffene Referat im Bundesministerium der

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